Gemeinsam die Covid-19 Pandemie bekämpfen
Jülich Supercomputing Centre (JSC) beteiligt sich an internationalem Zusammenschluss

Dass Quantencomputer ein hohes Potenzial haben, Lösungen für verschiedene Probleme zu liefern ist allgemein bekannt. Nun sollen die ultraschnellen Rechner auch bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zum Einsatz kommen. Das kanadische Unternehmen D-Wave Systems Inc. hat zu einer Initiative aufgerufen, an der sich unter anderem auch das Jülich Supercomputing Centre (JSC) beteiligt.
Mit Forschungsinstituten und Unternehmen aus 35 Ländern der Regionen Nordamerika, Europa und Asien haben sich zahlreiche Experten* der Initiative des kanadischen Konzerns D-Wave Systems Inc. angeschlossen. Auch das Forschungszentrum bringt seine Infrastrukturen und Expertisen ein. Das JSC, geleitet durch JARA-CSD Direktor Prof. Thomas Lippert, steht der Initiative zur Verfügung.
Ziel ist es, bei der Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Hierfür stehen die Kapazitäten von Quantencomputern und Supercomputern zur Verfügung. Forscher haben die Möglichkeit, Zugang zu diesen Infrastrukturen zu erhalten, um sie für die eigene Forschung zu nutzen. Der Zugang wird dabei über den Quanten-Cloud-Service Leap von D-Wave sichergestellt.
Denkbar ist beispielsweise der Einsatz für Analysen neuer Diagnoseverfahren, hochaufgelöste Modellierung der Virus-Ausbreitung oder die Optimierung von Logistik und Versorgungswegen.
Das Jülich Supercomputing Centre (JSC) arbeitet mit D-Wave seit Oktober 2019 im Rahmen der Jülicher Nutzer-Infrastruktur für Quantencomputing, kurz: JUNIQ, zusammen. Die Quantencomputing-Plattform wurde gegründet, um deutschen und europäischen Nutzern Zugang zu einer Reihe verschiedener Quantencomputer zu verschaffen. Das erste dieser Systeme ist ein Quantenannealer von D-Wave, der damit erstmals für europäische Nutzer über den Quanten-Cloud-Service Leap von D-Wave verfügbar wird.
Weitere Informationen auf der Seite des Forschungszentrums Jülich.
* Verweis: „Alle in diesem Dokument verwendeten Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Auf eine Nennung verschiedener Varianten der Bezeichnungen wird allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet.“