Erster europäischer Exascale-Superrechner kommt nach Jülich
Die Entscheidung ist gefallen. Das Forschungszentrum Jülich wird Standort des ersten europäischen Exascale-Rechners. Der Supercomputer soll als erster Rechner in Europa die Grenze von 1 Trillion Rechenoperationen pro Sekunde – einer „1“ mit 18 Nullen – brechen. Beschafft werden soll das System von der europäischen Supercomputing-Initiative EuroHPC JU. Der Exascale-Rechner wird dazu beitragen, bedeutende und drängende wissenschaftliche Fragen zu lösen, etwa zum Klimawandel, zur Bewältigung von Pandemien und zur nachhaltigen Energieerzeugung, und den intensiven Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie die Analyse großer Datenmengen ermöglichen. Die Gesamtkosten für das System belaufen sich auf 500 Mio. Euro. 250 Mio. Euro werden von der europäischen Supercomputing-Initiative EuroHPC JU und 250 Mio. Euro zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) getragen.
JARA-CSD Mitglied Prof. Dr. Dr. Thomas Lippert, Leiter des Jülich Supercomputing Centre am Forschungszentrums Jülich:
Die EuroHPC-Entscheidung ermöglicht es uns, diesen bedeutenden Schritt in Richtung Exascale in Kooperation mit Forschung und Industrie, wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern sowie Fördereinrichtungen gehen zu können. Es gibt immense Herausforderungen auf verschiedenen Ebenen, sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass wir über eine Maschine sprechen, die der gesamten Gesellschaft zugute kommen wird. Verkehrsoptimierung, autonomes Fahren, Umweltüberwachung bis hin zum digitalen Zwilling: All diese Herausforderungen sind extrem rechenintensiv und setzen neue Rechentechnologien voraus, wie wir sie mit dem modularen Exascale-System erschließen können.
Weitere Informationen stehen auf der Website des Forschungszentrums Jülich zur Verfügung: https://www.fz-juelich.de/de/aktuelles/news/pressemitteilungen/2022/exascale-standort-entscheidung